Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
Kontrast.Events
Allee der Kosmonauten 32, 12681 Berlin
1. Vertragsabschluss
Ein Veranstaltungsvertrag wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Der Vertrag gilt jedoch auch dann als verbindlich, wenn Leistungen mündlich oder schriftlich zugesagt oder – sofern eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war – bereitgestellt werden.
2. Geltungsbereich
Diese AGB basieren auf den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere ab § 578 BGB. Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von beiden Vertragsparteien bestätigt wurden.
3. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren:
• Ab 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Gesamtbetrags
• Ab 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 70 % des Gesamtbetrags
• Ab 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Gesamtbetrags
• Ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Gesamtbetrags
4. Hausordnung
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten und Anlagen verantwortlich und verpflichtet, alle Beteiligten über die geltenden Benutzungsregeln zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
Insbesondere gilt:
• Rauchverbot in allen Innenräumen (sofern nicht anders vereinbart)
• Verbot von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik im Gebäude und auf dem Parkplatz
• Keine Lärmbelästigung durch Musik, Gäste oder Dritte – auch im Außenbereich
• Die gesetzlichen Lärmschutzvorgaben sowie die Polizeiverordnung sind strikt einzuhalten
• Bei Lärmüberschreitungen kann der Vermieter die Veranstaltung unterbrechen oder beenden
• Der Mieter haftet für Bußgelder, Strafen und Schäden, die durch Verstöße entstehen
• Müll und Abfälle sind vom Mieter eigenständig zu entsorgen
Abweichungen bedürfen der Schriftform.
5. Müllentsorgung
Sämtlicher während der Veranstaltung entstehender Müll ist vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen. Bei Nichtentsorgung wird dies vom Vermieter übernommen und dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Entsorgung durch den Vermieter ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Dienstleister oder Dritte an Räumlichkeiten, Inventar, Geräten oder Außenanlagen entstehen.
Er verpflichtet sich zur unverzüglichen Schadensmeldung und haftet auch für Folgeschäden und Mietausfälle.
Mit Vertragsschluss versichert der Mieter den Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
7. Haftung des Vermieters
Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Eine Haftung des Vermieters besteht nur bei vorsätzlich verschwiegenen Mängeln.
Mängel sind bis spätestens vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu melden – andernfalls gelten die Räumlichkeiten als vertragsgemäß übergeben.
Für mitgebrachte Gegenstände des Mieters oder seiner Gäste übernimmt der Vermieter keine Haftung.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.